§57A Überprüfung „Pickerl“

Die § 57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelästigung Ihres Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Während der 57a-Begutachtung werden verschiedene Aspekte des Fahrzeugs überprüft. Zu den üblichen Prüfpunkten gehören:
- Allgemeiner Zustand des Fahrzeugs: Dazu gehören Karosserie, Lackierung, Beleuchtung, Windschutzscheibe und andere äußere Elemente.
- Fahrwerk: Überprüfung von Stoßdämpfern, Federn, Radaufhängung und Reifen.
- Bremsanlage: Funktionstüchtigkeit der Bremsen, Bremsflüssigkeitsstand und -qualität.
- Lenkung: Funktionsprüfung der Lenkung und der Lenkungskomponenten.
- Beleuchtung: Überprüfung aller Lichter, einschließlich Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und Kennzeichenbeleuchtung.
- Abgaswerte: Messung der Abgasemissionen, um sicherzustellen, dass sie die festgelegten Standards erfüllen.
- Motorraum: Überprüfung auf Undichtigkeiten, Sicherheitsmängel und den allgemeinen Zustand des Motors.
- Fahrzeuginnenraum: Funktionstüchtigkeit von Sicherheitsgurten, Airbags, Warnblinkanlage, Hupe und anderen sicherheitsrelevanten Elementen.